Tagesmutter Jettingen

Krankheitsfall

Ein Kind mit Fieber (ab 37,9 °C), Übelkeit, Erbrechen, Unwohlsein oder Schmerzen braucht seine Eltern. Da ein krankes Kind Ruhe und Erholung braucht sowie andere Kinder nicht anstecken soll, gehört es im Krankheitsfall nicht in die Tagespflege. Das Kind muss abgemeldet und zu Hause betreut werden. Bei schweren ansteckenden Krankheiten wird das Kind erst nach vollständiger Genesung, wenn es nicht mehr ansteckend für andere Kinder ist, wieder zu mir gebracht.

 

Da das Impfen oft ein umstrittenes Thema ist, möchte ich, dass alle Kinder, die zu mir kommen, gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Polio geimpft sind. 

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.

 

Wenn das Kind während des Tages krank wird, werde ich die Eltern umgehend benachrichtigen, damit diese das Kind abholen können. Bei Erkrankung meinerseits oder meiner Kinder werden sie ebenfalls sofort informiert. Bei längerfristiger Krankheit der Tagespflegeperson (ab dem 3. Tag) bemüht sich der Tages- und Pflegeelternverein - auf Anfrage der Eltern - um eine Ersatzbetreuung.

 

Bei Allergien und anderen Unverträglichkeiten sollten die Eltern mich informieren, damit es im Tagesablauf beachten wird. Sollte ein größerer Unfall passieren, wird ein Rettungswagen gerufen. Nach Möglichkeit werde ich das Kind begleiten und die Eltern umgehend informieren.