Tagesmutter Jettingen

Anforderung an die Tagesmutter im Modell TAKKI:

 

An die Qualität der Kindertagespflege werden verständlicherweise hohe Anforderungen gestellt. Wir Tagesmütter verfügen über die Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VII. Diese muss alle fünf Jahre erneuert werden. Sie wird vom Amt für Jugend und Bildung nur dann erteilt, wenn sowohl unsere Räumlichkeiten als auch wir als Tagespflegepersonen hierfür geeignet sind.

 

Dies wird durch folgende Maßnahmen sichergestellt:

  • Bereitstellung eines Platzes für ein unter dreijähriges Tageskind
  • Gültige Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII
  • Wir besuchen regelmäßig Informationsveranstaltungen vom Tages- und Pflegeelternverein (TUPF)
  • Um die Erlaubnis zur Kindertagespflege zu erhalten, müssen persönliche Eignung, Qualifizierung und kindgerechte Räumlichkeiten nachgewiesen werden. Meine Räumlichkeiten hier in Jettingen werden regelmäßig von Mitarbeiter/innen des Tages- und Pflegeelternvereins aufgesucht. In diesem Zusammenhang findet auch ein persönliches Eignungsgespräch statt.
  • Jede Tagesmutter muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen.
  • Abschluss eines TAKKI-Betreuungsvertrags mit den Eltern/Personensorgeberechtigten des Tageskindes
  • Wir alle verfügen über die notwendige Grundqualifizierung und nehmen an praxisbegleitenden Weiterbildungen und Gesprächskreisen teil
  • Die Teilnahme am Kurs “Erste Hilfe am Kind” ist verpflichtend. Eine Auffrischung erfolgt alle zwei Jahre.

 

Als weitere Qualifizierungsmaßnahme verfügen wir über das Bundeszertifikat “qualifizierte Tagespflegeperson”. Außerdem gehören regelmäßige Unterweisungen in Sachen Infektionsschutzgesetz zu den selbstverständlichen Verpflichtungen jeder Tagesmutter.